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| Neuer Influenza-Virus |
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Seit Sonntag, dem 2. Mai gilt für die neue Influenza A/H1N1 die Arztmeldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz, zuvor bestand die Meldepflicht nur für Labore, die das neue Influenza-Virus nachgewiesen haben. Der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der amerikanischen Gesundheitsbehörden zufolge, sind weltweit bislang 653 Erkrankungen an der neuen Influenza A/H1N1 nachgewiesen worden. Auch Asien hat das so genannte Schweinegrippe-Virus nun erreicht.
Das neue Influenza A/H1N1 enthält Erbinformationen von Influenzaviren des Typs A vom Schwein, vom Menschen und auch von Vögeln. Bereits seit längerem ist bekannt, dass Schweine als „Mischgefäß“ verschiedener Influenzaviren fungieren können. Das Virus kann bereits vor einiger Zeit auf den Menschen übergegangen sein und sich dann so verändert haben, dass es von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Risiken und SymptomeDie Symptome der Influenza A/H1N1-Infektion ähneln denen einer saisonalen Grippe: Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat inzwischen die Pandemie-Warnstufe 5 herausgegeben und präventiv alle Staaten dazu aufgerufen, Vorkehrungen für eine Influenzapandemie zu treffen.
Die Übertragung der Influenza A/H1N1-Viren erfolgt wie die saisonale Grippe vorwiegend als Tröpfchen-Infektion, zum Beispiel beim Husten oder Niesen. Die Inkubationszeit beträgt ca. 5 Tage. Eine wirksame Impfung gegen diese Virusinfektion steht bisher nicht zur Verfügung. Hygiene-EmpfehlungenBei Verdacht auf eine Infektion mit Influenza A/H1N1-Viren, empfiehlt das Robert Koch-Institut, den betroffenen Patienten bis zur Einweisung in ein Krankenhaus bzw. bis zur stationären Ausnahme möglichst in einem separaten Raum, getrennt von anderen Patienten unterzubringen. Personen, die unmittelbaren Kontakt zum Patienten haben, sollen sich mit einem Schutzkittel, Einweghandschuhen und einem dichten, mehrlagigen Mund-Nasen-Schutz schützen. Bei dem Influenza A/H1N1-Virus handelt es sich um ein behülltes Virus, bei dem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit für das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“ zum Einsatz gelangen. Desinfektionsmaßnahmen• HändedesinfektionDesinfektion der Hände nach direktem Patientenkontakt, Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten sowie nach Ablegen der Handschuhe vor Verlassen der Schleuse mit einem Desinfektionsmittel. • FlächendesinfektionTägliche Wischdesinfektion der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (z. B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe) mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit für das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“. Bei Bedarf sind die Desinfektionsmaßnahmen auf weitere kontaminationsgefährdete Flächen auszudehnen. Medizinprodukte, die direkt am Patienten eingesetzt werden, sind patientenbezogen zu verwenden und müssen nach Gebrauch bzw. vor Anwendung bei einem anderen Patienten desinfiziert werden. Weitere Empfehlungen sowie umfangreiche Informationen zum Umgang mit dem neuen Influenza-Virus hält das RKI bereit, u. a. in dem Statement „Schweinegrippe (Influenza A/H1N1): Medizinisches Management bei Verdachtsfällen Stand: 26.04.2009 18:45“ Je nach epidemischer Situation können Desinfektionsmaßnahmen auch behördlich angeordnet werden. In diesen Fällen sind gemäß § 18 (2) IfSG Produkte aus der Desinfektionsmittel-Liste des RKI einzusetzen, die gegen Viren wirken und dementsprechend über den Wirkungsbereich B (Viren) verfügen. In der Influenza A/H1N1-Desinfektionsmittelübersicht finden Sie Informationen über alle von der BODE-Chemie einzusetzenden Produkte sowie die erforderlichen Konzentrationen und Einwirkzeiten. (Stand: Stand 30.04. 2009)
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